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Wissenswertes zum H-Kennzeichen

Inhaltsverzeichnis

Besitzer eines Oldtimers haben mehrere Möglichkeiten, diesen anzumelden. Seit 2017 ist nämlich die Kombination des H-Kennzeichens mit einem Saisonkennzeichen erlaubt. Hierdurch ist eine Zulassung zwischen zwei und 11 Monaten möglich, sodass man darum herumkommt, die jährlich pauschale Kfz-Steuer (191,73 Euro) zu zahlen.

Anders ausgedrückt: Durch die Kombination von H- und Saisonkennzeichen wird die Kfz-Steuer anteilig berechnet. Dieser Artikel beschäftigt sich ausführlich mit dem Thema H-Kennzeichen.

Wir erklären dessen Sinn und, wie das saisonale H-Kennzeichen aussieht. Auch beschäftigen wir uns mit der Frage, wem das Saisonkennzeichen eigentlich nützt. Wir gehen ausführlich auf das H-Gutachten ein und beantworten weitere Fragen zu dem Thema.

Der Buchstabe H steht für “rollendes Kulturgut“

Das H-Kennzeichen ist für Autos vorgesehen, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich in einem guten Original- oder zumindest zeitgenössisch restauriertem Zustand befinden.

Es wurde im Jahr 1997 ins Leben gerufen, um historische Fahrzeuge zu “markieren“. Somit handelt es sich bei dem Kennzeichen um einen Hinweis darauf, dass der jeweilige Wagen ein “rollendes Kulturgut“ ist.

Voraussetzung für den Erhalt des speziellen Nummernschilds ist, wie bereits angedeutet, dass der Wagen nicht grundlegend verändert wurde. Hierüber ist ein Gutachten vorzulegen.

Gut zu wissen: Die jährlich pauschale Kfz-Steuer von 191,73 Euro ist unabhängig von Verbrauch und Hubraum zu zahlen.

Wohin mit dem Oldtimer im Winter?

“Ich fahre H – aber nur bis zum Wintereinbruch“

Das saisonale H-Kennzeichen besteht aus dem Buchstaben H und aus zwei Zahlen, die den Saisonzeitraum angeben. Vor dem H dürfen wiederum bis zu sechs Buchstaben bzw. Ziffern stehen.

Das Nummernschild kommt für all diejenigen infrage, die ihren Oldie nicht das gesamte Jahr über fahren. Schließlich sind die alten Modelle besonders anfällig für Frost und Streusalz, sodass es sich lohnen kann, das Gefährt im Winter lieber in der Garage zu lassen.

In welchem Zeitraum das Kennzeichen gültig ist, lässt sich am rechten Rand des Nummernschilds nachvollziehen.

Die Zahlen 05/11 weisen beispielsweise darauf hin, dass das Auto vom 1. Mai bis zum 31. November gefahren werden darf.

Tipp: Fallen für den Oldie mit regulärem Kennzeichen geringere Steuern als 191 Euro im Jahr an, ist ein herkömmliches Saisonkennzeichen die günstigere Alternative zum H-Kennzeichen.

Der leidenschaftliche Autosammler weiß allerdings, dass letzteres wesentlich prestigeträchtiger ist.

Das H-Gutachten

Die Voraussetzungen für ein positives H-Gutachten sind nach wie vor nicht eindeutig festgelegt.

Grundsätzlich gilt, dass sich der Wagen in einem guten Zustand befinden muss und idealerweise stammen die Hauptbestandteile noch aus der “Originalzeit“. Alternativ müssen diese Teile zeitgenössisch ersetzt werden.

Doch genau hierin liegt die Crux, denn was als “zeitgenössisch“ gilt, ist nicht klar definiert.

Darüber hinaus bemängeln Fachleute, dass der Begriff “Originalausführung“ in den Richtlinien für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO nicht ausreichend ausgeführt wird.

Denn eigentlich versteht man hierunter, dass die Bauteile in ihrer ursprünglichen Form vorliegen müssen. Das würde auch originale Nachbauten ausschließen.

Wie die Praxis zeigt, nehmen einige Prüfer diese Angaben sehr ernst, während sich andere als äußerst “nachsichtig“ erweisen.

Aus Liebe zur Originalität

Das H-Gutachten kann seit dem Jahr 2007 von jedem geschulten Prüfingenieur erstellt werden.

Dieser führt eine Hauptuntersuchung durch und beurteilt den Pflege- bzw. Erhaltungszustand des Fahrzeugs sowie die Hauptbaugruppen-Originalität.

Im Einzelnen beziehen sich diese Untersuchungen auf die folgenden Bauteile:

  • Karosserie/ Aufbau
  • Rahmen und Fahrwerk
  • Motor bzw. Antrieb
  • Lenkung
  • elektrische Anlage
  • Bremsanlage
  • Räder und Reifen
  • Innenraum des Fahrzeugs.
Aus Liebe zur Originalität - Oldtimer restaurieren

Oldtimer trotz Tuning?

Im Zusammenhang mit dem H-Kennzeichen stellt sich vielen Autoliebhabern die Frage, ob Tuning erlaubt ist. Schließlich befindet sich der Oldie dann nicht mehr im Originalzustand.

Die Antwort lautet dennoch allgemein “ja“. Es müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Das Tuning muss vor mindestens 30 Jahren erfolgt sein und dem damaligen Tuning-Stil entsprechen.

Als zeitgenössisch und somit ebenfalls zulässig gelten wiederum Veränderungen, die max. 10 Jahre nach der Erstzulassung üblich waren.

Somit kann das Auto auch heute noch getunt werden und ein H-Kennzeichen erlangen.

Nicht original, aber…

Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) erklärt die folgenden Abweichungen vom Originalzustand als zulässig:

  • nicht zeitgenössische Änderungen, die frühestens vor 30 Jahren vorgenommen wurden
  • zeitgenössische Veränderungen, d.h. Änderungen, die max. zehn Jahre nach der Erstzulassung durchgeführt wurden
  • technische Änderungen, die für die Baureihe als zulässig erklärt wurden.

Hinweis: Um den Umweltschutz zu gewährleisten, können Oldtimer mit einem Abgasreinigungssystem nachgerüstet werden. Die Zulässigkeit des Nachrüst-Kats ist nachzuweisen.

Der Fahrzeughalter trägt die Beweislast

Die Originalität von Bauteilen bzw. die Tatsache, dass die Veränderungen an einem Auto zeitgenössisch sind, lässt sich durch Originalprospekte, Betriebsanleitungen, Herstellerfreigaben und historische Gutachten nachweisen.

Ebenso können Pressemitteilungen (z.B. Fahrberichte), in denen das entsprechende Detail Erwähnung findet, als auch der Fahrzeugbrief eines Wagens vom selben Typ ein Beweismittel sein.

Die Kosten für ein Historienkennzeichen

Der Oldtimer-Fan muss etwa 200 Euro für das beliebte Kennzeichen ausgeben. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • je nach Fahrzeugart rund 100 Euro für das Gutachten
  • etwa 70 Euro für die Hauptuntersuchung
  • etwa 30 Euro für die Zulassung
  • ggf. 12,80 Euro für das Wunschkennzeichen.

Hinweis: Bei der Anmeldung eines Oldtimers müssen außerdem die Kosten für die Versicherung berücksichtigt werden

Die Kosten für ein Historienkennzeichen - Das kostet ein H-Kennzeichen

Das 07er-Kennzeichen als Alternative zum beliebten H

Neben dem H-Kennzeichen gibt es noch das sogenannte 07er-Kennzeichen. Dieses wurde im Jahr 1994 eingeführt und kann wechselnd an mehreren Fahrzeugen einer Fahrzeugart (z.B. Autos oder Motorräder) verwendet werden.

Seit dem Jahr 2006 gelten für das Kennzeichen dieselben Voraussetzungen wie für “das H“.

Anders als bei diesem erfordert die rote Nummer jedoch keine regelmäßige HU. Dafür ist die Nutzung aber auch stark eingeschränkt. Und zwar sind die entsprechenden Fahrzeuge nicht generell zugelassen.

Das bedeutet, dass sie nur bewegt werden dürfen, um an einer Oldtimerveranstaltung teilzunehmen oder in die Werkstatt zu fahren. Zudem sind Probe- sowie Überführungsfahrten zulässig.

Das rote Oldtimer-Kennzeichen ist somit nur eine Alternative zum H-Kennzeichen, wenn der Autoliebhaber über mehrere Fahrzeuge verfügt und mit diesen lediglich einige Male im Jahr an einer Rallye o.Ä. teilnimmt.

Für eine gemütliche Ausfahrt in der Sommersonne kommt das 07er-Kennzeichen hingegen nicht infrage.

Hinweis: Die Kfz-Steuer für die rote 07er-Nummer beträgt, genau wie für das H-Kennzeichen, 191 Euro im Jahr.

In Zahlen: So beliebt sind Oldtimer

In diesem letzten Abschnitt haben wir einige interessante Zahlen zum Thema H-Kennzeichen zusammengetragen.

Laut KBA (Kraftfahrzeug-Bundesamt) betrug die Anzahl der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge mit Historienkennzeichen zum 01. Januar 2018 (Stichtag) 422.213 Stück.

Außerdem sind etwa 60.000 rote 07er-Kennzeichen vergeben, wobei jede Nummer durchschnittlich für drei Fahrzeuge verwendet wird.

Somit fahren in der Bundesrepublik knapp 180.000 Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen. Und über ein Saisonkennzeichen verfügen laut KBA mehr als 2.349.000 Fahrzeuge.

Übrigens: Historische Fahrzeuge dürfen in Umweltzonen fahren. Und zwar auch ohne Umweltplakette. Dies ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt.

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