Es gibt nicht nur eine, sondern gleich mehrere Möglichkeiten, den eigenen Oldtimer zuzulassen. Wir verraten Ihnen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, welche Unterlagen Sie brauchen und welches Kennzeichen das richtige für Ihr(e) Schätzchen ist. Im weiteren Verlauf erfahren Sie alles rund um die Oldtimer-Zulassung.
Ab wann ist ein historisches Fahrzeug ein Oldtimer?
Bevor Sie mit allen wichtigen Unterlagen zur Zulassungsstelle gehen, sollten Sie vorab für sich klären, ob das Fahrzeug die Anforderungen, die in Deutschland an einen Oldtimer gestellt werden, überhaupt erfüllt. Per Definition muss ein Oldtimer vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal in den Verkehr gekommen sein. Die Youngtimer-Zulassung für Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre waren, gibt es seit 2007 nicht mehr.
Oldtimer-Gutachten durchführen lassen
Die zweite wichtige Voraussetzung neben dem Alter des Fahrzeugs ist das Oldtimer-Gutachten. Ein Sachverständiger / Prüfer / Prüfingenieur muss bestätigen, dass sich das Fahrzeug größtenteils im Originalzustand befindet. Bei stark umgebauten Oldtimern oder Fahrzeugen mit einem fremden Motor sieht es mit der offiziellen Oldtimer-Anerkennung eher schlecht aus. Durchführen lassen können Sie das Gutachten z. B. beim TÜV, der DEKRA, GTÜ oder KÜS.
Bei der Zulassungsstelle: H-Kennzeichen oder Saisonkennzeichen?
Lange Jahre mussten sich Oldtimerfans entscheiden, ob sie ein H-Kennzeichen oder ein Saisonkennzeichen für ihr historisches Fahrzeug beantragen wollten. Entschied man sich für ein Saisonkennzeichen, griffen die Steuervergünstigungen mit H-Kennzeichen nicht. Die Entscheidung darüber, ob ein H-Saisonkennzeichen vergeben wurde, lag bei der jeweilig zuständigen Zulassungsbehörde. Seit Oktober 2017 sind H-Saisonkennzeichen jedoch bundesweit zulässig.
1. Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) 2. Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) 3. HU-Prüfbericht 4. Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) 5. Nummernschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist auch die bisherigen Schilder) 6. gültige eVB Nummer der KFZ-Versicherung 7. Ihren Personalausweis oder Reisepass 8. eine Bankverbindung zur Einrichtung des SEPA-Lastschriftmandats für die Steuer |
Die KFZ-Steuer für Oldtimer beträgt pauschal 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle anderen Kraftfahrzeuge. Dabei ist es unerheblich, ob der Oldtimer mit einem regulären H-Kennzeichen, H-Saisonkennzeichen oder roten Kennzeichen unterwegs ist. |
Tipp: Sollten Sie sich bei der Oldtimer Zulassung vertreten lassen wollen, müssen Sie der Vertretung eine schriftliche Vollmacht erteilen. Die bevollmächtigte Person muss sowohl den eigenen Ausweis (Original) als auch Ihren Personalausweis als Vollmachtgeber (Kopie reicht) bei der Zulassungsstelle vorlegen.
Oldtimer-Zulassung-Checkliste ✔ Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre alt! ✔ Oldtimer ist weitestgehend im Originalzustand! ✔ Oldtimer-Gutachten wurde erfolgreich durchgeführt! ✔ Alle notwendigen Unterlagen zur Anmeldung sind vorhanden! |
07-Kennzeichen als Alternative zum H-Kennzeichen?
Eine Alternative zum regulären H- oder H-Saisonkennzeichen ist das “rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung”, das auch als 07-Kennzeichen bekannt ist. Hierbei handelt es sich um ein Wechselkennzeichen, mit dem Sie abwechselnd verschiedene Oldtimer auf öffentlichen Straßen bewegen dürfen. Zwei Fahrzeuge mit der identischen Nummer dürfen nicht gleichzeitig unterwegs sein. Für die Erteilung eines solchen Kennzeichens wird weder eine amtliche Zulassung noch eine gültige Betriebserlaubnis verlangt – nicht einmal die Hauptuntersuchung ist vorgeschrieben. Was erst einmal großartig klingt, ist in der Praxis mit weitreichenden Einschränkungen verbunden.

07-Kennzeichen dürfen nicht im Alltag verwendet werden. Diese sind lediglich für „Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen“ (z. B. Oldtimertreffen und -rallyes) vorgesehen. |
Fahrten zur Werkstatt, um den Oldtimer mit 07-Kennzeichen zu warten, sind zulässig. Eine Fahrt zum Tanken kann hingegen bereits mit einem Bußgeld geahndet werden. In vielen Bundesländern müssen die Fahrten penibelst mit einem Fahrtenbuch dokumentiert werden. Abgesehen davon, dass ein 07-Kennzeichen für die meisten Oldtimer-Fans keine echte Alternative zum H-Kennzeichen ist, sind die Hürden zur Erlangung einer solchen Nummer hoch.
07-Kennzeichen: Zuteilung mit zahlreichen Hürden verbunden
Neben einem polizeilichen Führungszeugnis und einem Auszug aus dem Verkehrszentralregister ist beispielsweise ein schriftlicher Antrag notwendig, in dem der Antragsteller glaubhaft versichert, alle Auflagen zu kennen und diese auch einzuhalten. Einige Zulassungsstellen vergeben das rote 07er Kfz-Kennzeichen erst einmal nur auf Probe (für ein Jahr). Kommt es während dieser “Probezeit” zu keinen Unregelmäßigkeiten (Verstößen), wird die Zulassung unbefristet verlängert, kann jedoch jederzeit widerrufen werden.
Diese Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie ein 07-Kennzeichen für Ihren Oldtimer beantragen wollen: |
1. Personalausweis oder Reisepass 2. polizeiliches Führungszeugnis 3. Auszug aus dem Verkehrszentralregister 4. gültige eVB Nummer zum Nachweis einer KFZ-Versicherung 5. Eigentumsnachweis 6. Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) 7. Abmeldebescheinigung des Fahrzeugs 8. Zulassungsbescheinigung Teil II (Original) oder Ursprungszeugnis 9. Bankverbindung |
Wenn Sie mehrere Oldtimer besitzen und diese mit einem 07-Kennzeichen fahren wollen, sollten Sie Abmeldebescheinigung, Eigentumsnachweis und die Zulassungsbescheinigung Teil II für alle Fahrzeuge vorlegen können. Bei einer 07er Zulassung stellt die Zulassungsstelle einen gesonderten Fahrzeugschein aus. In diesem sind alle Oldtimer inkl. Fahrgestellnummer eingetragen, die mit diesem Kennzeichen gefahren werden dürfen. |
Oldtimer-Zulassung: Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für die Anmeldung eines Oldtimers sind überschaubar. Die KFZ-Steuer für ein Auto mit H-Kennzeichen liegt bei 191,73€. Das Oldtimer-Gutachten schlägt mit rund 100 bis 200 Euro zu Buche, die meist gleichzeitig durchgeführte Hauptuntersuchung kostet etwa 70 Euro. Für den Antrag zur Zulassung berechnen die Behörden im Schnitt 40 Euro. Für die Schilder werden beim Schildermacher 20 bis 30 Euro fällig. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen für Ihren Oldtimer beantragen, müssen Sie dafür zusätzliche 18 bis 20 Euro einkalkulieren.