Ein Kraftfahrzeug wird dann als „Oldtimer“ bezeichnet, wenn es vor mindestens 30 Jahren zugelassen wurde. Entscheidend ist hier der Tag der Zulassung. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden und größtenteils dem Originalzustand entsprechen. Das bedeutet, dass alle verbauten Teile annährend den originalen Produkten entsprechen müssen.
Ein Kraftfahrzeug zählt zu einem „Youngtimer“, wenn es mindestens 20 Jahre alt ist, jedoch nicht älter als 30 Jahre. Alles was über 30 Jahre alt ist, zählt bereits zu den Oldtimern.
Die Begutachtung erfolgt durch verschiedene anerkannte Sachverständige, technische Prüfer oder Prüfingenieure. Anlaufstellen zur Erstellung eins Gutachtens wären beispielsweise die DEKRA, der TÜV sowie Prüfingenieure der GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung) und KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger).
Im Allgemeinen liegen die Kosten zwischen 100€ - 200€. Eine umfangreiche Expertise schlägt mit 300 bis 500 Euro zu Buche, bei sehr kostbaren Fahrzeugen kann dies auch noch teurer werden.
Das H-Kennzeichen ist ein spezielles Oldtimerkennzeichen. Ein Kraftfahrzeug erhält dieses Kennzeichen jedoch erst, wenn ein positives Gutachten durchgeführt wurde. Mit dem H-Kennzeichen kann der Oldtimer überall gefahren und auch abgestellt werden. Zudem ist eine Zulassung des Fahrzeugs zwischen 2 – 11 Monaten möglich. Die KFZ-Steuer für Oldtimer mit einem H-Kennzeichen beträgt derzeit pro Jahr pauschal € 46,02 für Krafträder und € 191,73 für alle übrigen Kraftfahrzeuge. Bei einer Saisonzulassung verringert sich die Steuer anteilig.
Ja, wenn Umbaumaßnahmen oder technischen Erweiterungen am Fahrzeug stattfinden und dadurch die Auflagen verletzt werden, die an einen Oldtimer geknüpft sind.
Das H-Kennzeichen bringt zwar einige Vorteile mit sich, die Frage ob sich das lohnt, muss sich jeder selbst stellen. Steuern und Versicherungen sind zwar günstiger und man kann Umweltzonen befahren. Auf der anderen Seite ist es auch ein aufwendiger Prozess seinen Oldtimer anerkennen zu lassen. Zudem gibt es auch eine Beschränkung der jährlichen Fahrleistung und auch die gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.
Das Auto muss sich nicht nur in einem guten Zustand befinden, es muss auch im originalen erhalten sein.
Der Austausch von Ersatzteilen ist nur möglich, wenn es sich um Produkte aus der gleichen Fahrzeugbaureihe handelt oder wenn der Austausch innerhalb von 10 Jahren nach der Erstzulassung stattgefunden hat.
Ja, alle zwei Jahre muss der Oldtimer zur Hauptuntersuchung.
Nein, denn es dürfen nur Motoren eingebaut werden, die aus der Fahrzeugbaureihe oder aus der zeitgenössischen Produktion stammen. Sollten Sie einen modernen Motor einbauen, so kann ihrem Fahrzeug der Status des Oldtimers wieder aberkannt werden. Damit verlieren Sie auch das H-Kennzeichen.
Ja, die seit 2008 eingeführten Umweltzonen in einigen Städten, dürfen von einem Oldtimer befahren werden.
Im Internet finden sich diverse Plattformen, auf denen man mithilfe des Baujahrs, der Marke und dem Modell einen groben Wert ermitteln kann. Um aber den tatsächlichen Wert ermitteln zu wollen, müssen verschiedene Faktoren mit einbezogen werden. Dazu gehört u.a. der Zustand des Fahrzeugs, die technische Beschaffenheit, seine Fahrbereitschaft und verschiedene weitere Kriterien. Hierzu sollten Sie sich an einen Fachmann wenden, der das Fahrzeug richtig einschätzen kann und Sie zudem über die aktuelle Marktlage berät.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Autos auf unterschiedlichen Wegen zu uns gelangen. Damit wir ein Fahrzeug aufnehmen, ist die Qualität sehr wichtig. Wir prüfen die Autos und schätzen sie ein. Bei Bedarf können unsere Fachleute auch Reparaturen und Restaurationen durchführen. Somit können wir wiederum auch dem Endkunden eine hohe Qualität anbieten.
Oldtimer sind für uns eine Leidenschaft! Das bezieht sich auch auf den Verkauf des Fahrzeuges.